I E - Allgemeine Studienberatung

Was ist Psychologische Beratung?

Psychologische Beratung bietet Unterstützung bei der Erarbeitung von Bewältigungsstrategien in schwierigen Lebenssituationen. Viele Studierende erleben während ihres Studiums schwierige persönliche Lebensphasen oder akute Belastungs- und Krisensituationen, die nicht immer aus eigener Kraft überwunden werden können.
Oft sind Probleme mit dem Studium der Grund einer Anfrage, wie zum Beispiel Prüfungsängste, Probleme mit dem Verfassen schriftlicher Arbeiten oder Schwierigkeiten im Umgang mit dem sozialen Umfeld. Häufig sind aber auch dauerhafter Stress oder Depressionen der Grund, unsere Beratungsstelle aufzusuchen. Dies sind aber nur Beispiele - selbstverständlich können Sie sich auch bei anderen schwierigen Lebenssituationen oder psychischen Belastungen gerne an uns wenden! 

In der Beratung können die individuelle Ausgangslage, Probleme und Symptome in Ruhe besprochen werden. Wenn Sie das wünschen, können wir z. B. gemeinsam an Lösungsstrategien arbeiten oder Sie können sich eine fachlich fundierte psychotherapeutische Einschätzung Ihrer Problemlage geben lassen.

Unter "Unser Angebot"  erfahren Sie noch mehr über mögliche Themen und Formate unserer Beratung.

Längerfristige Psychotherapien können in der Psychologischen Beratung nicht angeboten werden. Den meisten Ratsuchenden kann aber mit einer umschriebenen Anzahl von Einzelgesprächen bei der Lösung ihrer Schwierigkeiten geholfen werden. Falls notwendig beraten wir aber bei allen Fragen zu einer ambulanten Therapie und helfen auf Wunsch, einen geeigneten Psychotherapieplatz zu finden.
 

Wer macht die Beratung?

Unser Team besteht ausschließlich aus approbierten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen in Ausbildung. Wir unterliegen der psychoterapeutischen Schweigepflicht nach §203 des Strafgesetzbuches (StGB).

 

Was passiert im ersten Gespräch?

Beim ersten Termin informieren wir Sie als erstes über die Rahmenbedingungen unserer Beratung (Terminvereinbarung, Schweigepflicht etc.). Anschließend steht Ihr Anliegen im Fokus. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation, erarbeiten ein Verständnis für Ihre Lebenssituation und Ihr Problem sowie ggf. erste Ansatzpunkte und Empfehlungen für weitere Schritte.

Weitere Informationen über unsere Einzel- und Gruppenberatung finden Sie unter "Unser Angebot".

Woher weiß ich, dass mein Anliegen schlimm genug ist?

Diese Frage müssen Sie nicht beantworten können, um in unsere Beratung zu kommen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen eine Beratung bei uns weiterhelfen könnte, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Auch wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie eine Beratung "wirklich brauchen", können Sie sich gerne bei uns melden. Die meisten Menschen zögern lange, bis Sie sich mit psychischen Problemen Hilfe suchen - Probleme und Belastungen können aber einfacher gelöst werden, je eher Hilfe in Anspruch genommen wird.

Wie lange dauern die Gespräche?

Einzelberatungstermine dauern in der Regel 50 Minuten. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Unsere Gruppenangebote, Workshops und Vorträge dauern in der Regel 1,5-2 Stunden. Die Gruppenangebote erstrecken sich in der Regel über mehrere Termine.

 

Wie viele Gespräche sind möglich?

In der Regel können wir Ihnen bis zu 5 Gespräche anbieten. Abhängig von Ihren Bedürfnissen und Ihrem Anliegen können die Gespräche wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder in größeren Abständen stattfinden.

 

Wo findet die Beratung statt?

Die Beratung befindet sich in den Räumen 0059-0062 im Hauptgebäude der TU (Kartenansicht)

Termine können nach Absprache aber auch telefonisch oder über einen zertifizierten datensicheren Video Call (RED connect) stattfinden.

In welchen Sprachen kann die psychologische Beratung erfolgen?

Die Beratung kann auf deutsch oder englisch erfolgen. 

Entstehen durch die Beratung Kosten für mich?

Nein. Die Angebote der Psychologischen Beratungsstelle der TU sind kostenfrei. 

 

 

Wer kann meine Anfrage oder Email lesen?

Auf das Teampostfach der Psychologischen Beratung haben ausschließlich die fachlich qualifizierten Berater*innen unseres Teams zugriff.

 

Wer kann erfahren, dass ich die Beratung genutzt habe?

Für alle Berater*innen der psychologischen Beratung gilt die gesetzliche Schweigepflicht nach §203 StGB. Dritte erhalten keine Auskunft, dass Sie bei uns in Beratung sind oder waren.

Ein Austausch mit Ansprechpartner*innen innerhalb der TU (z.B. Prüfungsamt, Studierenbüro) oder außerhalb (z.B. mit Ärzt*innen) kann nur dann erfolgen, wenn es Ihr Wunsch ist und Sie uns ausdrücklich und schriftlich von der gesetzlichen Schweigepflicht entbunden haben.

Von der Schweigepflicht gibt es nur 2 Ausnahmen:

1) Wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, muss die Schweigepflicht zum Schutz von Klient*innen oder anderen Menschen gebrochen werden (z.B. ggü. der Polizei oder dem Notarzt). Andernfalls würden sich die Berater*innen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.

2) Wenn Klient*innen in der Beratung berichten, dass sie schwere Straftaten (z.B. Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung) planen und durch die Anzeige dieser Pläne die Straftaten noch verhindert werden können.

 

Was ist, wenn ich einen vereinbarten Termin doch nicht wahrnehmen kann oder möchte?

Bitten setzen Sie sich so frühzeitig wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Sie merken, dass Ihr Termin doch nicht passt.

Das hilft uns, mit Ihnen möglichst zeitnah einen neuen Termin zu finden und die Wartezeit für andere Studierende möglichst kurz zu halten.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Sie einen Termin nicht mehr in Anspruch nehmen wollen (z. B. weil Sie schon in einer anderen Beratungsstelle oder einer Therapie angekommen sind).

Was ist der Unterschied zwischen Psychologischer Beratung und Psychotherapie

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Anzahl der Gespräche, die zur Verfügung stehen. Eine Psychotherapie besteht in der Regel aus deutlich mehr möglichen Terminen.

Ein weiterer Unterschied ist, dass für die Durchführung einer Psychotherapie in der Regel eine Diagnose nach den Kriterien für psychische Erkrankungen die Voraussetzung ist. Dies ist für psychologische Beratung nicht der Fall. Sie selbst müssen diesen Unterschied nicht allein einschätzen können, dies kann im Gespräch mit den fachlich ausgebildeten Berater*innen und Psychotherapeut*innen geschehen.

 

Was ist Psychotherapie und wann ist eine Psychotherapie ratsam?

Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele“. Mit psychologischen Methoden werden Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und behandelt.
Wenn Sie Ihre psychischen Belastungen allein nicht mehr bewältigen können und diese Ihren Alltag, Ihre Beziehungen oder Ihre Studierfähigkeit einschränken, dann könnte eine Psychotherapie angezeigt sein. Bitte zögern Sie nicht, sich in einem solchen Fall professionelle Hilfe zu suchen.

In der Psychologischen Beratung können wir in einem Gespräch mit Ihnen klären, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll sein könnte und welche Therapieform Ihnen am ehesten entspricht. Auch können wir Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz unterstützen.

 

Vertiefende Fragen zu Psychotherapie

  • Wer führt eine Psychotherapie durch?

Eine Psychotherapie wird von Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeut*innen durchgeführt. Diese haben in der Regel einen Diplom-/Masterabschluss in Psychologie oder Medizin und erlangen durch eine auf ihr Studium aufbauende Aus- bzw. Weiterbildung ihre Approbation (staatliche Behandlungserlaubnis) in Psychotherapie.
Ein*e Psychologische*r Psychotherapeut*in verwendet keine Medikamente, der Behandlungsansatz ist ein anderer. Er*Sie unterstützt die Patient*innen mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische Erkrankung z. B. durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden (siehe auch die nächste Frage zu den verschiedenen Psychotherapieverfahren). Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeiten Psychologische Psychotherapeut*innen mit Ärzt*innen zusammen.

 

  • Welche Psychotherapieverfahren gibt es?

Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren. Diese unterscheiden sich in Ihrem Verständnis darüber, wie psychische Krankheiten entstehen und in ihrem Therapiekonzept. Von den gesetzlichen und in der Regel auch den privaten Krankenkassen werden zurzeit nur die sogenannten „Richtlinienverfahren“ bezahlt, die den nötigen gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen: Dies sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie.

Analytische Therapie
Die analytische Psychotherapie steht in der Tradition der klassischen Psychoanalyse, die auf Sigmund Freud zurückgeht und die älteste Form der Psychotherapie ist. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Varianten entwickelt, die jedoch in ihrem Verständnis der Entstehung psychischer Erkrankungen größtenteils übereinstimmen.
Ziel der analytischen Psychotherapie ist das Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen und Erinnerungen, die eine Entwicklung zum gesunden, selbständigen Individuum blockieren. Die analytische Therapie  geht davon aus, dass persönliche Lebenserfahrungen und vor allem deren konflikthafte unbewusste Verarbeitung psychische Erkrankungen mitverursachen oder aufrechterhalten können. Führen die Lebenserfahrungen zu unbewussten Konflikten, können daraus psychische und körperliche Beschwerden entstehen. In der analytischen Psychotherapie stehen diese Lebenserfahrungen und deren Verarbeitungen in der Gegenwart im Zentrum der Behandlung. Analytische Psychotherapeut*innen unterstützen Sie, sich dieser unbewussten Prozesse bewusst zu werden und damit Unverständliches dem bewussten Erleben zugänglich zu machen. Sie lassen Sie beschreiben, was Ihnen durch den Kopf geht und wie Sie sich innerlich fühlen, ohne das Gesagte zu bewerten oder zu beurteilen. Sie achten nicht nur darauf, was Sie mitteilen, sondern auch darauf, wie Sie mit sich und Ihrer*Ihrem Psychotherapeut*in umgehen. Im Behandlungsverlauf ergibt sich eine Art Muster, welches erkennen lässt, wie Sie unbewusst mit sich und anderen Menschen umgehen. Außerdem wird geklärt, ob dieser Umgang, der in früheren Situationen sinnvoll war, dem gegenwärtigen Leben angemessen ist oder zu unangemessenem Erleben und Verhalten bzw. zu Krankheitssymptomen führt.
Während einer analytischen Psychotherapie liegen Sie in der Regel auf einer Couch und haben keinen Blickkontakt zur*zum Psychotherapeut*in. Das hat den Vorteil, dass Sie in Ihren Gedanken und Gefühlen freier sind und sich mehr Ihrer inneren Welt, den Gedanken, Gefühlen und inneren Bildern zuwenden können.
Die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie und dauert mindestens zwei Jahre. Sie vereinbaren mit Ihrer*Ihrem Psychotherapeut*in in der Regel zwei bis drei Therapiesitzungen pro Woche.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese Psychotherapieform hat sich aus der psychoanalytischen Therapie entwickelt. Das zugrunde liegende Menschenbild sowie das Verständnis der Entstehung psychischer Krankheiten sind ähnlich: Auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass dem aktuellen Problemen ein innerpsychischer Konflikt zugrunde liegt. Allerdings konzentriert sich die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei der Behandlung auf die Bearbeitung des so genannten „Zentralen Konflikts“ und sucht auf dieser Basis nach möglichen Ursachen in der Persönlichkeit oder der Vergangenheit der Patient*innen.
Patient*innen sollen durch Einsichten in Zusammenhänge und Ursachen ihrer Probleme Veränderungen in ihrem Erleben oder Verhalten anstreben, wobei sie durch die Psychotherapeut*innen aktiv unterstützt werden. Die Behandlung findet im Sitzen statt und dauert ein halbes bis zwei Jahre.

(Kognitive) Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Menschen aufgrund individueller Merkmale der Lerngeschichte und der biologischen Voraussetzungen wie Genektik oder Vorerkrankungen unterschiedlich anfällig für psychische Erkrankungen sind. Stark belastende Erfahrungen oder anhaltender Stress können in Zuammenhang mit diesen individuellen Voraussetzungen eine psychische Krankheit erstmals auslösen. Andere Faktoren können Menschen auch vor psychischen Krankheiten schützen: zum Beispiel vertrauensvolle, stabile Beziehungen; die Fähigkeit, sich selbst und andere genau wahrzunehmen, oder der Sinn, den Sie in Ihrem Leben und in Ihren Aufgaben sehen.
In der Verhaltenstherapie erarbeiten Psychotherapeut*innen gemeinsam mit den Patient*innen zunächst ein individuelles Erklärungsmodell, warum die psychische Erkrankung aufgetreten ist. Davon ausgehend werden konkrete Therapieziele und den Ursachen und Bedingungen angemessene spezifische Behandlungsmaßnahmen geplant und durchgeführt.
Verhaltenstherapeut*innen ermutigen Sie, die Art und Weise, wie Sie andere sehen oder wie Sie sich in bestimmten Situationen verhalten, genauer zu betrachten und sich zu fragen, welchen Einfluss das auf Ihr Befinden hat und was sich daran ändern lässt. Sie helfen Ihnen zum Beispiel, negative Gedanken und deren Einfluss auf Ihre Gefühle und Ihr Verhalten zu erkennen und im Alltag hilfreiche Gedanken zu entwickeln und neue Verhaltensweisen auszuprobieren. Das kann zum Beispiel bedeuten, gemeinsam mit der Psychotherapeut*in Situationen außerhalb der Praxis oder Klinik aufzusuchen, die Ihnen Angst machen. Oder dass Sie die Art und Weise, wie Sie sich selbst sehen und Ihre Beziehungen gestalten, mit Ihrer Psychotherapeut*in analysieren und bearbeiten. Die Psychotherapeut*innen unterstützen Sie, Ihre Verhaltensmuster, die Sie sich über Ihr Leben angeeignet haben, besser zu verstehen und sich so zu ändern, dass Ihr Leiden gelindert wird und unterstützen Sie, bestehende Ressourcen zu stärken, um gegen zukünftige Belastungssituationen besser geschützt zu sein.
Bei einer Verhaltenstherapie sitzen Sie den Psychotherapeut*innen gegenüber. Die Anzahl und die Frequenz der Therapiesitzungen werden je nach Art der Störung vereinbart. Die Behandlung dauert in der Regel ein halbes bis ein Jahr, gegebenenfalls länger.

Systemische Therapie
Es gibt verschiedene Formen der systemischen Therapie, alle stellen jedoch nicht nur die einzelnen Patient*innen in den Mittelpunkt der Behandlung, sondern beziehen auch die wichtigsten Bezugspersonen, wie etwa die Familie sowie die Umgebung der Patient*innen, mit ein. Eine psychische Erkrankung einer Einzelperson wird als ein Symptom für eine Störung im Verhalten- oder Kommunikationsmuster des Systems, d. h. in der Familie oder auch im weiteren Umfeld, gesehen.
In der Systemischen Therapie wird versucht, die Störungen im System zu identifizieren und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die Systemische Therapie geht dabei davon aus, dass die Besserung der psychischen Beschwerden innerhalb der Therapiesitzungen angestoßen wird, dass aber die entscheidenden Veränderungen zwischen den Sitzungen erfolgen. Deshalb können die Abstände zwischen den Therapiesitzungen auch länger sein. Zu Beginn der Therapie können sie zwischen ein bis zwei Wochen und gegen Ende bis zu sechs oder acht Wochen betragen. Insgesamt dauern Systemische Therapien meist nicht länger als 25 Therapiesitzungen, es können aber auch Langzeittherapien durchgeführt werden. Die einzelnen Therapiesitzungen finden als Einzel- oder Doppelstunden statt.

Gesprächspsychotherapie
Diese Therapieform gehört zu den humanistischen Ansätzen und wird auch „klientenzentriert“ oder „personzentriert“ genannt. Im Zentrum steht hierbei nicht nur die Symptomatik oder die Entwicklungsgeschichte der Patient*innen, sondern der Mensch als Ganzes in seiner Lebensumwelt. Die Gesprächspsychotherapie geht davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit in sich trägt, sich positiv zu entwickeln und zu entfalten. Er ist deshalb auch bei einer psychischen Störung selbst am besten in der Lage, seine persönliche Situation zu analysieren und Lösungen für seine Probleme zu erarbeiten. In der Gesprächspsychotherapie gelten die Patient*innen als „Expertin*innen ihrer selbst“. Deshalb steht die Selbsterforschung im Mittelpunkt der Therapie. Mit Hilfe einer klientenzentrierten Gesprächsführung, in welcher der gefühlsmäßigen Bedeutung besondere Beachtung geschenkt wird, sollen die Patient*innen sich selbst verstehen und annehmen lernen.
Bei einer Gesprächspsychotherapie sitzen sich Patient*innen und Psychotherapeut*innen gegenüber. Die Behandlung dauert in der Regel ein halbes bis ein Jahr mit einer Therapiesitzung in der Woche.

Gestalttherapie
Die Gestalttherapie nach Perls gehört ebenfalls zu den humanistischen Psychotherapieformen. Auch hier wird davon ausgegangen, dass der Mensch im Grunde zum Guten und Ganzheitlichen strebt. Die Patient*innen werden bei dieser Methode mit unvollständig verarbeiteten Erfahrungen oder unterdrückten Bedürfnissen konfrontiert, wobei sich die Therapie auf den Zustand der Patient*innen im Hier und Jetzt konzentriert.
Die Psychotherapeut*innen versuchen, die Patient*innen zu motivieren und dabei zu unterstützen, sich ihren Problemen zu stellen und Verantwortung für die eigenen Handlungen zu übernehmen. Ziel der Gestalttherapie ist die Entwicklung zu einem ganzheitlichen Individuum, welchem alle Teile der eigenen Persönlichkeit, Gefühle und Bedürfnisse bewusst sind (die so genannte „gute Gestalt“).
 

  • Wer übernimmt die Kosten für die Psychotherapie?

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Therapieformen, die als „Richtlinienverfahren“ gelten (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, systemische Therapia). Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, Sie müssen nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) einen Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen stellen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem*Ihrer Psychotherapeut*in. In der Regel übernehmen Psychotherapeut*innen für Sie die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag nur mit besonderen Gründen ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenfrei ist.

Private Krankenversicherung (PKV)
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was die Versicherten mit ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben. Manche private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein. Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Keine Krankenversicherung oder Selbstzahler
Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Finanzierung einer Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen. Sie können die Kosten auch selbst tragen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.
 

  • Alternativen zu langen Wartelisten?

Kostenerstattung
Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Psychotherapie zu ermöglichen. Wenn Sie jedoch innerhalb einer angemessenen Wartezeit keine*n kassenzugelassene*n Psychotherapeut*in finden, können Sie sich diese Leistung selbst beschaffen. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Die Gerichte lehnen Wartezeiten, die über sechs Wochen hinausgehen, als unzumutbar ab, und Ihnen sind mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandler*innen aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten.
Haben Sie eine*n Psychotherapeut*in gefunden, der nicht kassenzugelassen ist, aber einen freien Therapieplatz zur Verfügung stellen kann, müssen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten der Behandlung übernehmen wird. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Betonen Sie, dass die Therapie dringend erforderlich ist und Sie keinen Behandlungsplatz bei kassenzugelassenen Therapeut*innen innerhalb der nächsten Monate finden konnten. Für die Antragstellung genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie eine außervertragliche psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten. Dem Antrag sollten Sie folgende Belege zufügen:

  • Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung ausgestellt von einer*einem Psychotherapeut*in oder Ärzt*in, dass die Psychotherapie notwendig, dringlich und nicht weiter aufschiebbar ist.
  • Nachweise, die belegen, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einer zugelassenen Therapeutin/einem zugelassenen Therapeuten erhalten haben. Manche Krankenkassen verlangen schriftliche Ablehnungen, anderen reichen Dokumentationen der Telefonate (Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate mit den Vertragspsychotherapeuten).

Ihr*e ausgewählte*r Psychotherapeut*in begründet zusätzlich aus fachlicher Sicht noch einmal kurz Ihren Antrag und beantragt dann auf entsprechenden Formblättern die „Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Psychotherapie“.
Sie sollten beim Einreichen der Unterlagen bei der Krankenkasse darauf achten, dass wegen Ihres Datenschutzes keine Einzelheiten Ihrer Erkrankung aufgeführt sind. Die Behandlung kann beginnen, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten schriftlich zusichert.


Ambulanzen an Ausbildungsinstituten für Psychotherapeut*innen
Vor dem Beginn der Ausbildung zum*zur psychologischen Psychotherapeut*in steht ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom / Master).  
Der erste Teil der Ausbildung beinhaltet dann mind. eineinhalb Jahre (1800 Stunden) praktische Tätigkeit, die zumeist in psychiatrischen Kliniken absolviert wird.
Der zweite Teil sieht dann die ambulante Behandlung in der Ambulanz des Ausbildungsinstitutes – unter der Begleitung erfahrener Psychotherapeut*innen – vor.
Hier ist es für gesetzlich Versicherte ebenfalls möglich, an einen Therapieplatz zu gelangen.
 

 

  • Woher weiß ich, welche*r  Therapeut*in richtig für mich ist?

Hören Sie auf Ihre innere Stimme! Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihre*r Psychotherapeut*in gut aufgehoben fühlen und eine Vertrauensbasis besteht. Ein positives und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in ist eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg.

Nach wissenschaftlichen Studien können die meisten Patient*innen bereits nach einigen probatorischen Sitzungen gut beurteilen, ob sie mit Therapeut*innen gut zurechtkommen. Vereinbaren Sie deshalb zunächst einen Termin für eine probatorische Sitzung, bei kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Wie bekomme ich einen Nachteilsausgleich?

Hier erfahren Sie mehr. Für eine Beratung zum Nachteilsausgleich oder anderen Fragen zu länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen können Sie sich auch gerne an unsere Kolleg*innen von der Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten wenden.

Übrigens: hier finden Sie viele weitere hilfreiche Anlaufstellen und Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der TU.