Finanzierungsmöglichkeiten

Was kostet ein Studium an der TU Berlin?

An der TU Berlin fallen keine Studiengebühren an. Ausnahmen bestehen lediglich bei weiterbildenden Masterstudiengängen.

Für jedes Semester wird an der TU Berlin ein Semesterbeitrag erhoben, der pro Semester leicht variieren kann. Dieser Betrag muss von jedem Studierenden gezahlt werden und setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen. Im Semsterbeitrag enthalten ist beispielsweise das Semesterticket, mit dem Sie den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin uneingeschränkt nutzen können.

Beratung zur Studienfinanzierung

Für allgemeine und sozialrechtliche Fragen zur Studienfinanzierung können Sie sich an die Sozialberatung des Studierendenwerks oder an den Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) der TU Berlin wenden. Dies gilt auch für Zuschüsse oder Darlehen in besonderen Notsituationen oder mögliche staatliche Unterstützung. Der sogenannte Sozialfonds des AStA unterstützt Sie gegebenenfalls durch Zuschüsse zum Semesterticket-Beitrag.

Bitte beachten Sie für alle auf dieser Seite genannten Finanzierungsoptionen, dass für EU-Bürger*innen und Studierende anderer Nationalitäten abweichende Regelungen gelten können. Konkrete Informationen finden Sie jeweils auf den Webseiten der Finanzierungsanbieter.

Unterhalt von den Eltern

Eltern sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Kinder bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu unterstützen. Dieses Recht ist sogar einklagbar. Wenn das Einkommen der Eltern jedoch nicht ausreicht, ist meistens eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich.

Bei der Höhe der Unterhaltszahlungen orientieren sich die Oberlandesgerichte im Bundesgebiet an einem monatlichen Unterhaltsbedarf von 735 Euro plus dem Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Einstufung der Unterhaltshöhe wird die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" zugrunde gelegt. Die tatsächliche Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich jedoch nach dem Einkommen der Eltern. Die Eltern können ihrerseits Nachweise darüber verlangen, dass ihr Kind das Studium entsprechend den Vorgaben der Studienordnung durchführt.

Das Kindergeld, das bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden kann, wird auf die Höhe des Unterhalts angerechnet.

Finanzierung über einen Job

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung ist die über einen Job. Jobangebote finden Sie zum Besipiel direkt an der TU Berlin (Stellenausschreibungen).

Allgemein gilt: Als Studierende*r sind Sie sozialabgabenfrei, und zwar wenn Ihr Monatslohn unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze liegt oder auch bei bei kurzfristigen Beschäftigungen. Über die aktuellen Bestimmungen können Sie sich beim Personalrat der studentischen Beschäftigten der TU Berlin informieren.

Gut zu wissen: Als studentische Beschäftigte*r haben Sie nicht nur dieselben Pflichten wie alle anderen Erwerbstätigen, sondern auch dieselben Rechte, z.B. Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, Mutterschutz usw. Bei Fragen zum Sozial- und Arbeitsrecht haben, können Sie sich durch das Team beraten lassen.

Staatliche Unterstützung durch das BAföG

Für ein Erststudium oder auch ein erstes Masterstudium können Studierende finanzielle Unterstützung nach dem sogenannten Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Die Förderung wird zur Hälfte als rückzahlungsfreier Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt.

Die Beantragung erfolgt beim Amt für Ausbildungsförderung und sollte so früh wie möglich erfolgen (6-8 Wochen vor Semesterbeginn), da die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Die finanzielle Unterstützung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und muss danach erneut beantragt werden.

Geld über das BAföG wird übrigens nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab Antragstellung. Die Förderung kann auch nicht für spätere Semester oder ein weiteres Studium aufgespart werden. Vom Augenblick der Immatrikulation an zählt jedes Semester automatisch als "gefördertes" Semester, unabhängig davon, ob Sie einen Antrag auf Förderung gestellt haben oder nicht. Für Urlaubssemester wird keine Ausbildungsförderung gewährt.

Gefördert wird grundsätzlich die Regelstudienzeit des Studienganges. Wenn Sie Ihr Fach wechseln, besteht also die Gefahr, dass Sie die Förderung verlieren. Vor einem Wechsel sollten Sie sich daher unbedingt auf den Webseiten des Studierendenwerk Berlin informieren. Verlängert sich das Studium aus schwerwiegenden Gründen über die Regelstudienzeit hinaus, kann die Ausbildungsförderung auf gesonderten Antrag hin weiter gezahlt werden.

Während der Förderung findet einmal - beim Übergang vom vierten zum fünften Semester - eine Leistungsüberprüfung statt. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen, den Termin der Leistungsüberprüfung um einen angemessenen Zeitraum zu verschieben. Für den Leistungsverzug müssen dabei wichtige Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, Krankheit, Behinderung oder Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung.

Stipendien und Förderung durch Stiftungen

Auch Stipendien oder die Unterstützung durch Begabtenförderungswerke können eine Möglichkeit sein, das Studium oder Teile dessen, wie z.B. Praktika und Auslandsaufenthalte, zu finanzieren. In der Regel müssen diese Fördermittel nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung reicht dabei von rein monetärer Unterstützung bis hin zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten.

Einen guten Überblick über Stipendien finden Sie

Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Sie bieten Unterstützung für Studierende aller Fachrichtungen. Gefördert wird in der Regel in Anlehnung an das BAföG. Das gilt für die Förderungshöchstdauer ebenso wie für die Höhe des Stipendiums. Die bekanntesten Begabtenförderwerke in Deutschland sind:

  • Avicenna-Studienwerk
  • Cusanuswerk
  • Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk - ELES 
  • Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst 
  • Friedrich-Ebert-Stiftung 
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit 
  • Hanns-Seidel-Stiftung
  • Hans-Böckler-Stiftung
  • Heinrich-Böll-Stiftung
  • Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • Stiftung der Deutschen Wirtschaft und Studienförderwerk Klaus Murmann
  • Studienstiftung des deutschen Volkes

Deutschlandstipendium

Mit dem Deutschlandstipendium fördert die deutsche Bundesregierung besonders begabte und leistungsstarke Studierende. Die Förderung wird gemeinsam von privaten Geldgeber*innen und vom Bund finanziert und lässt sich mit dem BAföG kombinieren. Weitere Informationen zu diesem Stipendium erhalten Sie beim Career Service der TU Berlin.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Es richtet sich an Personen, die ihr berufliches Können bereits bewiesen haben und durch ein Studium ihre Berufschancen weiter verbessern wollen.

Forschungsstipendien & Förderung v. wissenschaftlichem Nachwuchs

Die Finanzierung von Forschungsarbeiten weltweit für Bachelor-Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften bietet das Programm RISE  des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.

Studierende, die sich auf eine Promotion vorbereiten oder kurz vor deren Abschluss stehen, können ein Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin  erhalten. Voraussetzungen dafür sind, dass die Leistungen weit über dem Durchschnitt liegen und die wissenschaftlichen Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Weiteren Finanzierungsmöglichkeiten von Promotionsvorhaben finden Sie zusammengestellt auf den Webseiten des Nachwuchsbüros der TU Berlin.

Erwin-Stephan-Preis

Zweimal im Jahr wird an der TU Berlin der Erwin-Stephan-Preis an Absolvent*innen vergeben, die ihr Studium besonders gut und schnell abgeschlossen haben. Der Preis ist nach Abschlussart gestaffelt und zweckgebunden. Er soll bei einem Auslandsaufenthalt im Zusammenhang mit Forschung, Lehre oder Weiterbildung unterstützen.

Finanzierung von Auslandsaufenthalten

Wenn Sie während des Studiums ins Ausland möchten, z.B. für ein Praktikum, ein Projekt, einen Sprachkurs oder eine Hospitation, können Sie sich dafür ggf. auch fördern lassen. Die unten stehende Liste zeigt eine Auswahl an möglichen Programmen und Anbietern:

Programme und Fördereinrichtungen

Wenn Sie ein Praktikum bei Internationalen Organisationen, z.B. der UNO, EU-Institutionen und Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, bei den Auslandsvertretungen Deutschlands, wie der Deutschen Botschaft, bei den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten und dem Deutschen Archäologischen Institut,  in Goethe-Instituten sowie Praktika in Deutschen Schulen machen möchten, so kann dies über das DAAD-Kurzstipendienprogramm gefördert werden.