Inhalt des Dokuments
- Psychotherapie – Allgemeines und Spezifisches
- Was ist Psychotherapie und wann ist eine Psychotherapie ratsam?
- Wer führt eine Psychotherapie durch?
- Welche Psychotherapieverfahren gibt es?
- Wer übernimmt die Kosten für die Psychotherapie?
- Alternativen zu langen Wartelisten
- Woher weiß ich, welcher Therapeut / welche Therapeutin der/die Richtige für mich ist?
Psychotherapie – Allgemeines und Spezifisches
In der Psychologischen Beratung können wir in einem Gespräch mit Ihnen klären, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist und welche Therapieform Ihnen am ehesten entspricht. Auch können wir Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz unterstützen.
Was ist Psychotherapie und wann ist eine Psychotherapie ratsam?
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt
„Behandlung der Seele“. Mit psychologischen Methoden werden
Störungen des Denkens, Handelns und Erlebens identifiziert und
behandelt.
Wenn Sie Ihre psychischen Belastungen allein nicht
mehr bewältigen können und diese Ihren Alltag, Ihre
Beziehungen sowie Ihre Studierfähigkeit einschränken, könnte
eine Psychotherapie angezeigt sein. Dann sollten Sie sich nicht
scheuen, professionelle Hilfe zu suchen.
Wer führt eine Psychotherapie durch?
Eine
Psychotherapie wird von ärztlichen und psychologischen
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten durchgeführt. Diese haben in
der Regel ein Diplom/Master Abschluss in Psychologie oder
Medizin und erlangen durch eine auf ihr Studium aufbauende Aus- bzw.
Weiterbildung ihre Approbation (staatliche Behandlungserlaubnis) in
Psychotherapie.
Eine Psychologische Psychotherapeutin/ein
Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente.
Ihr/sein Behandlungsansatz ist ein anderer. Sie/er unterstützt die
Patientin/den Patienten mit psychologischen Mitteln dabei, die
psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren
Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu
überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden
muss, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von
psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet
die Psychologische Psychotherapeutin/der Psychologische
Psychotherapeut mit Ärztinnen /Ärzten zusammen.
Welche Psychotherapieverfahren gibt es?
Es gibt
unterschiedliche psychotherapeutischen Verfahren. Diese unterscheiden
sich in Ihrem Verständnis darüber, wie psychische Krankheiten
entstehen und in ihrem Therapiekonzept. Von den gesetzlichen und in
der Regel auch den privaten Krankenkassen werden zurzeit nur die
sogenannten „Richtlinienverfahren“ bezahlt: Dies sind
Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie
analytische Psychotherapie.
Analytische
Therapie
Die analytische Psychotherapie steht in der
Tradition der klassischen Psychoanalyse, die auf Sigmund Freud
zurückgeht und die älteste Form der Psychotherapie ist. Im Laufe der
Zeit haben sich verschiedene Varianten entwickelt, die jedoch in ihrem
Verständnis der Entstehung psychischer Erkrankungen größtenteils
übereinstimmen.
Ziel der analytischen Psychotherapie ist das
Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen und Erinnerungen, die eine
Entwicklung zum gesunden, selbständigen Individuum blockieren. Die
analytische Therapie geht davon aus, dass persönliche
Lebenserfahrungen und vor allem deren konflikthafte unbewusste
Verarbeitung psychische Erkrankungen mitverursachen oder
aufrechterhalten können. Führen die Lebenserfahrungen zu unbewussten
Konflikten, können daraus psychische und körperliche Beschwerden
entstehen. In der analytischen Psychotherapie stehen diese
Lebenserfahrungen und deren Verarbeitungen in der Gegenwart im Zentrum
der Behandlung. Analytische Psychotherapeutinnen/ analytische
Psychotherapeuten unterstützen Sie, sich dieser unbewussten Prozesse
bewusst zu werden und damit Unverständliches dem bewussten Erleben
zugänglich zu machen. Sie lassen Sie beschreiben, was Ihnen durch den
Kopf geht und wie Sie sich innerlich fühlen, ohne das Gesagte zu
bewerten oder zu beurteilen. Sie achten nicht nur darauf, was Sie
mitteilen, sondern auch darauf, wie Sie mit sich und Ihrer
Psychotherapeutin beziehungsweise Ihrem Psychotherapeuten umgehen. Im
Behandlungsverlauf ergibt sich eine Art Muster, welches erkennen
lässt, wie Sie unbewusst mit sich und anderen Menschen umgehen.
Außerdem wird geklärt, ob dieser Umgang, der in früheren
Situationen sinnvoll war, dem gegenwärtigen Leben angemessen ist oder
zu unangemessenem Erleben und Verhalten bzw. zu Krankheitssymptomen
führt.
Während einer analytischen Psychotherapie liegen Sie in
der Regel auf einer Couch und haben keinen Blickkontakt zur
Psychotherapeutin/ zum Psychotherapeuten. Das hat den Vorteil, dass
Sie in Ihren Gedanken und Gefühlen freier sind und sich mehr Ihrer
inneren Welt, den Gedanken, Gefühlen und inneren Bildern zuwenden
können.
Die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie
und dauert mindestens zwei Jahre. Sie vereinbaren mit Ihrer
Psychotherapeutin beziehungsweise Ihrem Psychotherapeuten in der Regel
zwei bis drei Therapiesitzungen pro Woche.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese Psychotherapieform hat sich aus der psychoanalytischen
Therapie entwickelt. Das zugrunde liegende Menschenbild sowie das
Verständnis der Entstehung psychischer Krankheiten sind ähnlich:
Auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus,
dass dem aktuellen Problemen ein innerpsychischer Konflikt zugrunde
liegt. Allerdings konzentriert sich die tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie bei der Behandlung auf die Bearbeitung des so genannten
„Zentralen Konflikts“ und sucht auf dieser Basis nach möglichen
Ursachen in der Persönlichkeit oder der Vergangenheit des
Patienten.
Der Patient soll durch Einsichten in Zusammenhänge
und Ursachen seiner Probleme Veränderungen in seinem Erleben oder
Verhalten anstreben, wobei ihn der Psychotherapeut aktiv unterstützt.
Die Behandlung findet im Sitzen statt und dauert ein halbes bis
zwei Jahre.
(Kognitive)
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon
aus, dass Menschen aufgrund psychischer und sozialer Merkmale, die
sich im Verlauf der Lebensgeschichte herausgebildet haben, sowie
genetischer und körperlicher Faktoren unterschiedlich anfällig für
psychische Erkrankungen sind. Vor diesem Hintergrund können
belastende Erfahrungen oder Stress eine psychische Krankheit erstmals
auslösen. Andere Faktoren können Menschen auch vor psychischen
Krankheiten schützen: zum Beispiel vertrauensvolle, stabile
Beziehungen; die Fähigkeit, sich selbst und andere genau
wahrzunehmen, oder der Sinn, den Sie in Ihrem Leben und in Ihren
Aufgaben sehen. Reaktionen der Umwelt auf die psychische Problematik,
das eigene Bewältigungsverhalten und die Eigendynamik psychischer
Erkrankungen beeinflussen den weiteren Verlauf der Erkrankung.
In der Verhaltenstherapie erarbeiten die Psychotherapeutinnen bzw.
Psychotherapeuten mit Ihnen zunächst eine Erklärung, warum Sie
seelisch erkrankt sind. Sie verabreden mit Ihnen konkrete
Therapieziele und leiten aus den Ursachen und Bedingungen der
Erkrankung spezifische Behandlungsmaßnahmen ab. Eine
Verhaltenstherapeutin beziehungsweise ein Verhaltenstherapeut ermutigt
Sie, die Art und Weise, wie Sie andere sehen oder wie Sie sich in
bestimmten Situationen verhalten, genauer zu betrachten und sich zu
fragen, welchen Einfluss das auf Ihr Befinden hat und was sich daran
ändern lässt. Sie helfen Ihnen zum Beispiel, negative Gedanken und
deren Einfluss auf Ihre Gefühle und Ihr Verhalten zu erkennen und im
Alltag hilfreiche Gedanken zu entwickeln und neue Verhaltensweisen
auszuprobieren. Das kann zum Beispiel bedeuten, gemeinsam mit der
Psychotherapeutin beziehungsweise dem Psychotherapeuten Situationen
außerhalb der Praxis oder Klinik aufzusuchen, die Ihnen Angst machen.
Oder dass Sie die Art und Weise, wie Sie sich selbst sehen und Ihre
Beziehungen gestalten, mit Ihrer Psychotherapeutin/Ihrem
Psychotherapeuten analysieren und bearbeiten. Die Psychotherapeuten
unterstützen Sie, Ihre Verhaltensmuster, die Sie sich über Ihr Leben
angeeignet haben, besser zu verstehen und sich so zu ändern, dass Ihr
Leiden gelindert wird.
Bei einer Verhaltenstherapie sitzen Sie
der Psychotherapeutin beziehungsweise dem Psychotherapeuten
gegenüber. Die Anzahl und die Frequenz der Therapiesitzungen werden
je nach Art der Störung zwischen Patientin/Patient und
Psychotherapeutin/Psychotherapeut vereinbart. Die Behandlung dauert in
der Regel ein halbes bis ein Jahr, gegebenenfalls länger.
Systemische Therapie
Es gibt verschiedene
Formen der systemischen Therapie, alle stellen jedoch nicht nur die
einzelne Patientin/den einzelnen Patienten in den Mittelpunkt der
Behandlung, sondern beziehen auch die wichtigsten
Bezugspersonen, wie etwa die Familie sowie die Umgebung der
Patientin/des Patienten mit ein. Eine psychische Erkrankung einer
einzelnen Patientin/eines einzelnen Patienten wird als ein Symptom
für eine Störung im Verhalten- oder Kommunikationsmuster des
Systems, d. h. in der Familie oder auch im weiteren Umfeld gesehen.
Die Psychotherapeutin beziehungsweise der Psychotherapeut wird
versuchen, die Störungen im System zu identifizieren und mit der
Patientin/ dem Patienten Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Die
Systemische Therapie geht davon aus, dass die Besserung der
psychischen Beschwerden innerhalb der Therapiesitzungen angestoßen
wird, dass aber die entscheidenden Veränderungen zwischen den
Sitzungen erfolgen. Deshalb können die Abstände zwischen den
Therapiesitzungen auch länger sein. Zu Beginn der Therapie können
sie zwischen ein bis zwei Wochen und gegen Ende bis zu sechs oder acht
Wochen betragen. Insgesamt dauern Systemische Therapien meist nicht
länger als 25 Therapiesitzungen, es können aber auch
Langzeittherapien durchgeführt werden. Die einzelnen
Therapiesitzungen finden als Einzel- oder Doppelstunden statt.
Gesprächspsychotherapie
Diese
Therapieform gehört zu den humanistischen Ansätzen und wird
auch „klientenzentriert“ oder „personzentriert“
genannt. Im Zentrum steht hierbei nicht nur die Symptomatik oder
die Entwicklungsgeschichte der Patientin/des Patienten, sondern der
Mensch als Ganzes in seiner Lebensumwelt. Die Gesprächspsychotherapie
geht davon aus, dass jeder Mensch die Fähigkeit in sich trägt, sich
positiv zu entwickeln und zu entfalten. Er ist deshalb auch bei einer
psychischen Störung selbst am besten in der Lage, seine persönliche
Situation zu analysieren und Lösungen für seine Probleme zu
erarbeiten. In der Gesprächspsychotherapie gilt die Patientin/der
Patient als „Expertin/Experte ihrer/seiner selbst“. Deshalb steht
die Selbsterforschung im Mittelpunkt der Therapie. Mit Hilfe einer
klientenzentrierten Gesprächsführung, in welcher der
gefühlsmäßigen Bedeutung besondere Beachtung geschenkt wird, soll
die Patientin/der Patient sich selbst verstehen und annehmen
lernen.
Bei einer Gesprächspsychotherapie sitzen sich
Patientin/Patient und Psychotherapeutin beziehungsweise
Psychotherapeut gegenüber. Die Behandlung dauert in der Regel ein
halbes bis ein Jahr mit einer Therapiesitzung in der Woche.
Gestalttherapie
Die Gestalttherapie nach Perls
gehört ebenfalls zu dem humanistischen Psychotherapieformen. Auch
hier wird davon ausgegangen, dass der Mensch im Grunde zum Guten und
Ganzheitlichen strebt. Die Patientin/der Patient wird bei dieser
Methode mit unvollständig verarbeiteten Erfahrungen oder
unterdrückten Bedürfnissen konfrontiert, wobei sich die Therapie auf
den Zustand der Patientin/des Patienten im Hier und Jetzt
konzentriert.
Die Psychotherapeutin/ der Psychotherapeut
versucht, die Patientin/ den Patienten zu motivieren und dabei zu
unterstützen, sich ihren/seinen Problemen zu stellen und
Verantwortung für die eigenen Handlungen zu übernehmen. Ziel der
Gestalttherapie ist die Entwicklung der Patientin/des Patienten zu
einem ganzheitlichen Individuum, welchem alle Teile seiner
Persönlichkeit, seine Gefühle und Bedürfnisse bewusst sind (die so
genannte „gute Gestalt“).
Wer übernimmt die Kosten für die Psychotherapie?
Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV)
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen
übernehmen die Kosten für die Therapieformen, die als
„Richtlinienverfahren“ gelten (analytische Psychotherapie,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie).
Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige
Leistung“, das heißt, Sie müssen nach den Probesitzungen
(„probatorischen Sitzungen“) einen Antrag zur Bewilligung weiterer
Sitzungen stellen. Das entsprechende Formular sowie weitere
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Psychotherapeutin/ Ihrem
Psychotherapeuten. In der Regel übernehmen
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten für Sie die meisten dieser
verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Sie brauchen das Formular
nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Hat die
Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie
die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie
müssen nichts zuzahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen können
einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie
Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie
Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenfrei ist.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die
Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich
geregelt. Entscheidend ist, was die Versicherte/der Versicherte und
ihre/seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private
Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für
psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall
einer psychischen Erkrankung ein. Auch die privaten
Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen
mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren
(„Richtlinienverfahren“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor
Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu
lassen.
Keine Krankenversicherung oder
Selbstzahler
Sind Sie nicht krankenversichert und
befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die
Finanzierung einer Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist
wie eine Privatversicherte/ein Privatversicherter behandelt. Die
Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der
Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst
schriftliche Absprachen treffen.
Alternativen zu langen Wartelisten
Kostenerstattung
Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen sind
gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Psychotherapie zu ermöglichen.
Wenn Sie jedoch innerhalb einer angemessenen Wartezeit keine
kassenzugelassene Psychotherapeutin/keinen kassenzugelassenen
Psychotherapeuten finden, können Sie sich diese Leistung selbst
beschaffen. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die entstandenen
Kosten zu erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Die Gerichte lehnen
Wartezeiten, die über sechs Wochen hinausgehen, als unzumutbar ab,
und Ihnen sind mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandlerinnen/
Vertragsbehandlern aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots
einer humanen Krankenbehandlung nicht zuzumuten.
Haben Sie eine
Psychotherapeutin/ einen Psychotherapeuten gefunden, der nicht
kassenzugelassen ist, aber einen freien Therapieplatz zur Verfügung
stellen kann, müssen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse klären, ob
diese die Kosten der Behandlung übernehmen wird. Fragen Sie die
Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse, wie Sie
erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie
stellen können. Betonen Sie, dass die Therapie dringend erforderlich
ist und Sie keinen Behandlungsplatz bei einer kassenzugelassenen
Therapeutin/einem kassenzugelassenem Therapeuten innerhalb der
nächsten Monate finden konnten. Für die Antragstellung genügt ein
formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Gründe darlegen, warum Sie eine
außervertragliche psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen
möchten. Dem Antrag sollten Sie folgende Belege
zufügen:
- Notwendigkeits- bzw. Dringlichkeitsbescheinigung ausgestellt von einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten oder Ärztin/Arzt, dass die Psychotherapie notwendig, dringlich und nicht weiter aufschiebbar ist.
- Nachweise, die belegen, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einer zugelassenen Therapeutin/einem zugelassenen Therapeuten erhalten haben. Manche Krankenkassen verlangen schriftliche Ablehnungen, anderen reichen Dokumentationen der Telefonate (Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate mit den Vertragspsychotherapeuten).
Ihre Psychotherapeutin/ ihr
Psychotherapeut begründet zusätzlich aus seiner Sicht noch einmal
kurz Ihren Antrag und beantragt dann auf entsprechenden Formblättern
die „Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und
einer Psychotherapie“.
Sie sollten beim Einreichen der
Unterlagen bei der Krankenkasse darauf achten, dass wegen Ihres
Datenschutzes keine Einzelheiten Ihrer Erkrankung aufgeführt sind.
Die Behandlung kann beginnen, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme
der Kosten schriftlich zusichert.
Ambulanzen an Ausbildungsinstituten für
Psychotherapeuten
Vor dem Beginn der Ausbildung
zur psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum psychologischen
Psychotherapeuten steht ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom
/ Master).
Der erste Teil der Ausbildung beinhaltet dann
min. eineinhalb Jahre (1800 Stunden) praktische Tätigkeit, die
zumeist in psychiatrischen Kliniken absolviert wird.
Der zweite
Teil sieht dann die ambulante Behandlung in der Ambulanz des
Ausbildungsinstitutes – unter der Begleitung erfahrener
Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten – vor.
Hier ist es
für gesetzlich Versicherte möglich, relativ schnell
(durchschnittliche Wartezeit 1 Monat) an einen Therapieplatz zu
gelangen.
Woher weiß ich, welcher Therapeut / welche Therapeutin der/die Richtige für mich ist?
Hören Sie auf Ihre innere
Stimme! Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer
Psychotherapeutin/Ihrem Psychotherapeuten gut aufgehoben fühlen und
eine Vertrauensbasis besteht. Ein positives und vertrauensvolles
Verhältnis zwischen Patientin/Patient und
Psychotherapeutin/Psychotherapeut ist eine wichtige Voraussetzung für
den Therapieerfolg.
Nach wissenschaftlichen Studien können
die meisten Patientinnen und Patienten bereits nach einigen
probatorischen Sitzungen gut beurteilen, ob sie mit Ihrer/Ihrem
Therapeutin/ Therapeuten zurechtkommen. Vereinbaren Sie deshalb
zunächst einen Termin für eine probatorische Sitzung, bei
kassenzugelassenen Behandlerinnen / Behandlern übernimmt die
Krankenkasse die Kosten.