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Kindergeld
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung wird in der Regel Kindergeld gezahlt und zwar bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Die Kindergeldzahlung endet mit dem Abschlussexamen bzw. dem Zeitpunkt, an dem das Prüfungsergebnis der Prüfung offiziell mitgeteilt wird, auch wenn das Kind weiter immatrikuliert bleibt. Ein Praktikum zählt zum Studium, vor allem dann, wenn es in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist. Ebenfalls wird Kindergeld für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen Abitur und Studienbeginn gezahlt. Das gilt auch, wenn über die Bewerbung des Kindes noch nicht entschieden ist. Pausen vor und nach dem Wehr- bzw. Zivildienst, Ersatzdienst, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr gelten ebenfalls als Übergangszeiten, wenn sie nicht länger als vier Monate dauern. Informationen bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit.