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Studierendenwerks-Wohnungen
Das Studierendenwerk bietet in einigen seiner Wohnheime Wohnungen für Familien bzw. Alleinerziehende mit Kind an. Adressen, Vergabeart usw. finden Sie auf den Wohnheim-Seiten des Studierendenwerks Berlin.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten, erhaltenes Wohngeld muss also nicht zurück gezahlt werden. Wohngeld dient nicht dem sonstigen Lebensunterhalt, daher muss der Antragssteller nachweisen, dass er über ein eigenes Einkommen zur Deckung seines Lebensunterhalts verfügt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Zahl der Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Miete. Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Antragsformulare und einen Online-Rechner zum Wohngeldanspruch gibt es auf den Webseiten den Formularseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Prinzipiell können auch Intenationale Studierende Wohngeld beantragen. Sollte es im Zuge der Antragsstellung zu Problemen mit der Ausländerbehörde kommen, kann man den Antrag auf Wohngeld zurückziehen. Es ist empfehlenswert, sich vor der Antragsstellung bei der Arbeitsgruppe Betreuung für Internationale Studierende zu informieren.
Wohnberechtigungsschein
Studierende mit geringem Einkommen können einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bei ihrem zuständigen Bezirksamt beantragen. Der WSB berechtigt zum Bezug von Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Schwangere Studentinnen können ab der 14. Schwangerschaftswoche bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines zusätzlichen Raumbedarf für das erwartete Kind geltend machen. Es ist auch möglich, zusammen mit dem Vater des Kindes einen gemeinsamen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
Internationale Studierende können einen WBS erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Dauer von noch mindestens einem Jahr besitzen.
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Studieren mit Kind
Claudia CifireAllgemeine Studienberatung
Raum Raum 0072
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Tel. (030) 314-25605
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