I E - Allgemeine Studienberatung

Kinderbetreuung

Betreuungsplatz

Die Bezirksämter vermitteln Plätze in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern und in Großpflegestellen (Verbundpflegestellen). Voraussetzung ist ein Betreuungsgutschein (Kita-Gutschein), der beim zuständigen Bezirksamt, Abteilung Jugend und Sport, beantragt werden muss. Der Kita-Gutschein gilt gleichermaßen für die Kindertagespflege. Dort beaufsichtigen qualifizierten Tagesmütter und Tagesväter allein bis zu fünf und zu zweit (als Verbundpflegestelle) bis zu zehn Kinder in Privathaushalten oder angemieteten Räumen. Antragsformulare zum Download gibt es auch auf der offiziellen Website des Landes Berlin.

Ihr Kind hat ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden täglich Förderung in der Kita, ohne dass der Bedarf geprüft wird. Im ersten Lebensjahr müssen Sie den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen. Betreuungskosten fallen für Sie nicht an, nur für das Mittagessen müssen Sie einen Verpflegungsanteil von 23€ pro Monat zahlen. Für Extra-Leistungen (z.B. Bio-Essen, Sport- oder Sprachunterricht) dürfen Kitas Zuzahlungen verlängen. Die Obergrenze für diese Zuzahlungen liegt bei 90 €.

Sie können den Kita-Gutschein auch online beantragen. Das Online-Formular ist so eingerichtet, dass es sich den Eingaben des Antragstellers automatisch anpasst. Die Anmeldung kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens bis zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungstermin beim Jugendamt Ihres Bezirks beantragt werden.

Das Studierendenwerk Berlin betreibt auf dem Gelände der TU die Kindertagesstätte "Villa March" mit 112 Plätzen für Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt, sowie eine Kita mit 60 Plätzen unweit des S-Bahnhofs Tiergarten (Siegmunds Hof). Kindertagesstättenplätze werden in der "Villa March" vorrangig an die Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Technischen Universität vergeben. Die Kita Sigmunds Hof bietet Plätze für die Kinder von TU- und UdK-Studierenden/-Beschäftigten. Für die Vergabe der Plätze wird in den Kitas eine Vormerkliste geführt. Achtung: Auch bei der Betreuung in der Kindertagesstätte des Studierendenwerks ist ein Kita-Gutschein vom Bezirksamt nötig.

Weitere Betreuungsplätze bieten in Berlin von Eltern selbstverwaltete Kinder- und Schülerläden (Eltern-Kind-Tagesstätte, EKT). Dies sind Einrichtungen, die von Eltern gegründet und selbst verwaltet werden. Die Eltern können Mitglieder des Trägervereins werden, über Rechte und Pflichten mitbestimmen und Einfluss auf zusätzliche Leistungen und Zuzahlungen nehmen. In einer EKT haben Sie keinen Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz. Die Obergrenze von 90 Euro gilt aber auch für diese Einrichtungen. Die Belegung dieser ETK-Plätze erfolgt nicht über das Bezirksamt, sondern über die Einrichtung selbst. Ein Betreuungsgutschein (Kita-Gutschein) des Bezirksamts ist hier ebenfalls erforderlich. Eine Übersicht der vorhandenen Kinder- und Schülerläden gibt es beim Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V. , auf der Website des DaKS gibt es auch eine Platzbörse.

Informationen, auch über Kinderbetreuung in Notsituationen, gibt es in der Broschüre des Studierendenwerks "Studieren mit Kind". Beratung zur Kinderbetreuung erhalten Sie auch im Servicebereich Familienbüro der TU Berlin.

Weitere Angebote

Mit Kind in die Uni

Manchmal stellt sich die Frage, ob man mit Kind in die Vorlesung gehen kann. In der Regel ist diese Situation weder für das Elternteil noch für das Kind optimal, aber manchmal geht es unter Umständen nicht anders. Sie haben zwar keinen Anspruch darauf, Ihr Kind in Vorlesungen mitnehmen zu können, umgekehrt ist es aber auch nicht prinzipiell verboten. Fragen Sie Ihre Dozentin/Ihren Dozenten, ob es von deren Seite aus Bedenken bezüglich Ihres Veranstaltungsbesuches in Kinderbegleitung gibt. Ein klärendes Gespräch im Vorfeld wirkt hier oft Wunder!

Um Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit zu geben, sich selbst und Ihrem Kind den Aufenthalt auf dem Campus so angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es inzwischen einige Maßnahmen an der TU Berlin. Eine Übersicht finden Sie auf den Seiten des Servicebereiches Familienbüro.

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Flexible Kinderbetreuung

Seit Beginn des Jahres 2015 gibt es über das Familienbüro in Kooperation mit dem Träger „Die Kinderwelt GmbH“ für Studierende und Beschäftigte der TU Berlin die Möglichkeit ihre Kinder im Alter von 8 Wochen bis zu 12 Jahren stundenweise auf dem Gelände der TU betreuen zu lassen.

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Ferienbetreuung an der TU Berlin

Da Schulferien und vorlesungsfreie Zeiten selten Hand in Hand gehen und um Studierende auch darüber hinaus bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie zu unterstützen, bietet der Servicebereich Familienbüro eine Ferienbetreuung für (Schul-)Kinder von Beschäftigten und Studierenden der TUB an.

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Eltern-Kind-Zimmer

Auf dem TU-Campus (Campus Charlottenburg und TIB Gelände) befinden sich mehrere Eltern-Kind-Zimmer, die Sie mit Ihren Kindern zum Arbeiten, Studieren, Stillen oder Ausruhen nutzen können. Welche dies sind, sehen Sie hier.

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Wickelpunkte

Babywickeltische gibt es inzwischen zahlreich auf dem TU Campus. Teilweise befinden sich diese in Eltern-Kind-Zimmern, so dass Sie die Räumlichkeiten auch zum Stillen nutzen können. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von Babywickeltischen als auch Eltern-Kind-Zimmern in den verschiedenen TU-Gebäuden.

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